Vorsichtig mit dem Begriff „klimaneutral“ in der Werbung

03.05.2022

Die Wettbewerbszentrale führt derzeit eine Reihe von Prozessen um die Kennzeichnung von Firmen, Produkten oder einzelnen Aspekten – etwa die Produktion – als „klimaneutral“. Sie kritisiert, dass der Begriff vielfach als Werbeargument verwendet wird, ohne dass Verbraucher darüber aufgeklärt werden, auf welche Weise die Klimaneutralität zustande kommt: durch echte Reduktion von Emissionen oder lediglich den Kauf von Klimazertifikaten.

Diverse Gerichte haben bereits zugunsten der Verbraucherschützer entschieden. Dabei ging es um Heizöl, Müllbeutel oder Fruchtaufstrich, die erst durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten zu klimaneutralen Produkten wurden. Ein entsprechender Hinweis fehlte in der Werbung. Die Lebensmittelzeitung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch nicht geklärt sei, ob die Gerichte oder die geplante EU-Green-Claims-Verordnung (mehr Transparenz bei „grünen“ Werbeversprechen) es für zulässig halten, wenn diese Informationen auch indirekt zugänglich gemacht werden, etwa per Link oder QR-Code.

© Aldi Süd
Auch Aldi Süd wird wegen seiner Aussage, „klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler“ zu sein, von der Wettbewerbszentrale verklag